Schiedspersonen für Recke

Der im Online-Formular eingegebene Wohnort wird nicht dauerhaft gespeichert,
sondern nur temporär zur Verarbeitung genutzt.

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es ist 1 Schiedsamtsbezirk vorhanden
NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Grotthaus, MichaelBirkenweg 3
49509 Recke
Tel.-Nr.: 05453 3508
E-Mail: Grotthaus@recke.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Recke
1.Vertretung:
Lührmann, Roswitha
Rählmannsweg 4
45909 Recke
Tel.-Nr.: 05453 96234
E-Mail: Luehrmann@recke.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Weitere anerkannte Gütestellen für Recke
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Recke
Hauptstraße 28, 49509 Recke
Tel.-Nr.: 05453 910-0 , Telefax: 05453 910-11
E-Mail: hauptamt@recke.de

Keine aktuellen Daten ?

Es ist nicht auszuschließen, dass die in der Datenbank enthaltenen Angaben nicht immer aktuell sind.
Bitte melden Sie erforderliche Änderungen unmittelbar an das für den jeweiligen Ort zuständige Amtsgericht.

Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung