Schiedspersonen für Recke

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Grotthaus, MichaelBirkenweg 3
49509 Recke
Tel.-Nr.: 05453 3508
E-Mail: Grotthaus@recke.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Recke
1.Vertretung:
Lührmann, Roswitha
Rählmannsweg 4
45909 Recke
Tel.-Nr.: 05453 96234
E-Mail: Luehrmann@recke.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Weitere anerkannte Gütestellen für Recke
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Recke
Hauptstraße 28, 49509 Recke
Tel.-Nr.: 05453 910-0 , Telefax: 05453 910-11
E-Mail: hauptamt@recke.de

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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter streitschlichtung@jm.nrw.de E-Mail-Symbol zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.

Weitere Informationen

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