Ihren Antrag auf Entschädigung stellen Sie bitte in Zimmer 3. Sollte die Anweisungsstelle einmal nicht besetzt sein, so entnehmen Sie bitte dem Ordner vor der Tür einen Antrag, füllen ihn aus und geben sie den vollständig ausgefüllten Antrag in der Wachtmeisterei ab.
Zeuginnen und Zeugen haben Anspruch auf Entschädigung für ihre Teilnahme an Gerichtsterminen. Entschädigt werden unter anderem Fahrtkosten, ein möglicher Verdienstausfall sowie Zeitaufwand. Die Höhe dieser Beträge richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG ) und wird durch die Anweisungsstelle berechnet.
Die Auszahlung erfolgt im Anschluss in der Regel in bar durch die Zahlstelle. Ist diese geschlossen, wird der Betrag überwiesen.
Die Anweisungsstelle übernimmt auch die Entschädigung der Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.