Schiedspersonen für Recke
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
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Grotthaus, Michael | Birkenweg 3 49509 Recke Tel.-Nr.: 05453 3508 E-Mail: Grotthaus@recke.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Recke |
1.Vertretung: Lührmann, Roswitha | Rählmannsweg 4 45909 Recke Tel.-Nr.: 05453 96234 E-Mail: Luehrmann@recke.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) |
Gemeinde Recke
Hauptstraße 28, 49509 Recke
Tel.-Nr.: 05453 910-0 , Telefax: 05453 910-11
E-Mail: hauptamt@recke.de
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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter
streitschlichtung@jm.nrw.de zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.
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